Nach einem Bericht von Heise.de von gestern, kann nach meiner Ansicht auf Blogschreiber in Deutschland bald eine neue Abmahngefahr zukommen. Nach der heute in Kraft getretenen Verordnung über die "Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek" (DNB) kann dies für Webautoren eine ganz neue Gefahr darstellen. Die Abmahnanwälte in Deutschland werden sich die Hände reiben, da diese Verordnung noch recht unbekannt und vor allem nicht im Detail die Art und Weise der Abgabe, die Notwendigkeit der Abgabe von Netzpublikationen aus Blogs , Foren und teilweise kommerziellen privaten Seiten genau regelt. Hier ist noch ein großer Handlungsbedarf für den Gesetzgeber, da ansonsten bei jedem von uns Abmahnungen an der Tagesordnung sein können.
Laut dem DNBG sind neben Büchern, Zeitungen, Zeitschriften und anderen physikalischen Medienträgern auch "unkörperliche", in "öffentlichen Netzen dargestellte" Medienwerke bei der Nationalbibliothek abzuliefern. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert nach einer Abmahnung eine Geldstrafe bis zu 10.000 Euro.
Prinzipiell schließt die Verordnung etwa "lediglich privaten Zwecken dienende Websites" aus. Was genau darunter fällt, ist unklar. Die DNB strebt nach eigenen Angaben an, die Archivierung auch auf "originär dem Web" entsprungene Publikationsformen wie Blogs, Wikis oder Foren nach und nach auszudehnen.
Laut dem DNBG sind neben Büchern, Zeitungen, Zeitschriften und anderen physikalischen Medienträgern auch "unkörperliche", in "öffentlichen Netzen dargestellte" Medienwerke bei der Nationalbibliothek abzuliefern. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert nach einer Abmahnung eine Geldstrafe bis zu 10.000 Euro.
Prinzipiell schließt die Verordnung etwa "lediglich privaten Zwecken dienende Websites" aus. Was genau darunter fällt, ist unklar. Die DNB strebt nach eigenen Angaben an, die Archivierung auch auf "originär dem Web" entsprungene Publikationsformen wie Blogs, Wikis oder Foren nach und nach auszudehnen.

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